Zu den Großereignissen der Berliner Justizgeschichte gehört die Prozessniederlage von Karl May am 12. April 1910. Der Sensationsjournalist Rudolf Lebius, der den Schriftsteller einen „geborenen Verbrecher“ genannt hatte und deshalb verklagt worden war, wurde an diesem Tag freigesprochen. Kaum jemand – am allerwenigsten Karl May selber – hatte damit gerechnet.
Das Presseecho war gewaltig. Die Heimatpresse des Dichters wie das ‚Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt‘ sprang auf das Trittbrett des „Sensationsjournalismus“ auf und begab sich dadurch in einen juristischen Konflikt mit May. Zu den interessantesten Aspekten dieses Falles zählt die Entdeckung, dass die Verantwortlichen des ‚Tageblattes‘, Dr. Alban Frisch und Wilhelm Lippacher, während ihrer Auseinandersetzung mit Karl May in brieflichen Kontakt zu Lebius bzw. dessen Rechtsanwalt Paul Bredereck traten und hier sogar eine Zusammenarbeit stattfand.